das Generalkonsulat bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann. Die für die Ablehnung Ihres Antrages wesentlichen tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt: Die von Ihnen in der mündlichen Befragung vom 04.08.2016 gemachten Angaben waren widersprüchlich und geben Grund zu der Annahme, dass sie einer genaueren Überprüfung nicht standhalten. Sie konnten zudem nicht belegen, dass Sie für eine Firma arbeiten, für die Ihre Sprachkenntnisse von Vorteil wären. Sie konnten Ihre Motivation für die Ausbildung in Deutschland nicht hinreichend belegen, so dass Zweifel am tatsächlichen Reisezweck und der Rückkehrwilligkeit bestehen. Sie werden gebeten, Ihren Pass im Generalkonsulat abzuholen (Montag Freitag 11.00 11.30 Uhr). Mit freundlichen Grüßen