Der Auszubildende ist bereit und wird hierzu durch die Eltern/Erziehungsberechtigten angehalten, sich auf dem Gelände und in den Gebäuden der Private Medizinische Berufsfachschule sowie der praktischen Ausbildungsstätte gegenüber Personen und Sachen verantwortungsvoll zu verhalten, die Einrichtungen schonend zu behandeln und die Weisungen der Schulleitung, Lehrkräfte und sonstigen Beauftragten des Schulträgers sowie die Weisungen des zuständigen Personals der praktischen Ausbildungsstätte zu befolgen. Für Schäden, die der Auszubildende verursacht, haftet dieser bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit übernimmt der Schulträger keine Haftung. Den Eltern/ Erziehungsberechtigten wird empfohlen, für den Auszubildenden – sofern nicht schon geschehen bzw. soweit der Auszubildende nicht im Rahmen einer Familien-Haftpflichtversicherung mitversichert ist – eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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