Der Käufer erklärte im Hinblick auf § 17 Abs. 2 a BeurkG, dass ihm ein personalisierter Kaufvertragsentwurf des nachstehenden Kaufvertrages sowie jeweils eine Fotokopie der Bezugsurkunden mindestens zwei Wochen vor dem heutigen Beurkundungstermin durch Übersendung einer E-Mail des Notars am 29.04.2016 jeweils als PDF-Datei zur Verfügung gestellt wurden. Der Käufer bestätigt, dass er den Vertragsentwurf nebst den Bezugsurkunden am ………..………. erhalten hat. Beglaubigte Fotokopien der Bezugsurkunden wurden dem Käufer am heutigen Tag ausgehändigt.