Vertragsdauer 2) Nach Ablauf der Festmietzeit räumt der Vermieter dem Mieter einmalig ein Optionsrecht auf Verlängerung des Mietverhältnis um 5 jahre ein. Das Optionsrecht kann nur bis spätestens 6 Monate vor Ende der Festmietzeit durch den Mieter ausgeübt werden. Es wird durch den Mieter ausgeübt, indem er dem Vermieter schriftlich erklärt, dass er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.3) Das Optionsrecht gilt als erloschen, wenn der Mieter sich nicht spätestens bis 6 Monate vor Ablauf der Festmietzeit über die Ausübung der Option erklärt hat.4) Bei Wahrnehmung der Option gilt das Mietverhältnis für den Optionszeitraum weiter, mit Ausnahme der Miete, über die bei jeder Optonsausübung neu zu verhandeln ist.
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