DEUTSCHKENNTNISSE
AUFNAHME-/ EIGNUNGSVERFAHREN
NICHT-EU-/EWR-BürgerInnen
Die Zulassung zu Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren ist nur möglich, wenn Sie
einen positiven Bescheid über die Zulassung erhalten,
das Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr, in dem Sie das Studium beginnen wollen,
erfolgreich absolviert haben und
den Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2/2 Niveau erbringen können. Der Nachweis der
Deutschkenntnisse muss nicht zum Zeitpunkt des schriftlichen Aufnahmetests vorliegen, sondern zum
Zeitpunkt der Zulassung. Es werden folgende Nachweise akzeptiert:
Österreichisches Sprachdiplom - B 2 Mittelstufe Deutsch (MD)
Goethe Institut - Goethe Zertifikat B 2
Sprachenzentrum der Universität Wien – B2/2
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen (DSH II)
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilen
telc Deutsch B2
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - B2-ÖIF-Test