Die Vertragsschließenden verpflichten sich zu gegenseitiger Rücksichtnahme und bemühen sich darum, Konflikte rechtzeitig zu schlichten. Sie sind sich darüber einig, dass Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Auslegung dieses Vertrages vertrauensvoll beigelegt werden sollen. Gelingt dies nicht, vereinbaren die Vertragsparteien folgende Mediationsklausel: