Botschaft
der bundesrepublik Deutschland
Sy Thanh Dinh
sehr geehrter Herr Dinh
die Botschaft bedaurt ,Ihnen mitteilen Zu mussen,das Ihrem Antrag auf
Erteilung eines visums nach Abschluss der Prufung auf der Grundlage
des deutschen Auslanderrechts nicht entsprochen werden kann.
Der Entscheidung liegen forlgende Uberlegungen Zugrunde:
Eine schutzwurdige Ehe nach Art.6 GG liegt nicht vor .Die Auswertung
der Unterlagen und die Befragungen der Eheleut durch die
Aulanderbehorde und die Botschaft ergab zahlreiche Unstimmigkeiten.
Die Ehegatten haben kaum kenntnis voneinander.
Es bestehen daher erhebliche Zweifel an der Absicht, eine auf Dauer
angelegte eheliche Lebensgemeinschaft zu fuhren Die Ehe wurde
vielmehr zur Uberzeugung der beteiligten Behorden lediglich
gescholossen,um Ihnen ein ansonsten verwehrtes Aufenthaltsrecht zu
verschaffen .Die Voraussetzungen der 27,28 und 29 AufenthG liegen
demnach nicht vor.