Sie haben bereits im Jahr XXXX Ihre Studium mit Diplom abgeschlossen. Das nun angestrebte Studium ist im Inhalt und akademischen Grad identisch mit Ihrem Abschluss. Aus Sicht der Botschaft ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie nach XX Jahren den gleichen Studiengang belegen wollen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass Sie die erworbenen Kenntnisse des ersten Studiums in den vergangenen Jahren beruflich umgesetzt haben. Der Antragsgrund ist somit nicht plausibel gemacht. Die Betrachtung der Gesamtumstände lassen darauf schließen, dass der Grund für Ihren Antrag ein angestrebter Langzeitaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist, der Ihnen ansonsten verwehrt bliebe.