Pachtvertrag
Die GbR Th. Bliese/ B. Schwiemann, Grüner Weg 3-5, 14532 Stahnsdorf, nachfolgend
- Verpächter - genannt
und ………………………………………………………….
nachfolgend - Pächter - genannt,
schließen hiermit folgenden Pachtvertrag:
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Verpächter verpachtet hiermit seine im FIT 2000 Tennis- und Fitness-Center
Stahnsdorf, Grüner Weg 3-5, 14532 Stahnsdorf betriebene Gaststätte an den Pächter.
2. Das Pachtobjekt umfasst alle in Anlage 1 dieses Vertrages aufgeführten Räumlichkeiten.
3. Mitverpachtet wird das gesamte Wirtschaftsinventar sowie die dekorative Ausstattung, die
in Anlage 2 dieses Vertrages aufgeführt sind. Der Verpächter versichert, daß dieses in seinem
Eigentum steht.
Mit der Unterzeichnung der Anlage 2 erkennt der Pächter dessen Richtigkeit und
Vollständigkeit an und verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger Mängel.
4. Außenstände und Verbindlichkeiten des Verpächters werden vom Pächter nicht
übernommen.
5. Sollten die für den Gaststättenbetrieb bestimmten Inventarstücke nach Meinung des
Pächters nicht ausreichen, hat er das Fehlende auf eigenen Kosten zu beschaffen. Vom
Pächter beschaffte Inventarstücke bleiben in seinem Eigentum.
§ 2 Beginn des Pachtverhältnisses und Kündigung
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2015 und wird für 5 Jahre eingegangen. Es endet somit
zum 31.12.2019. Wird das Pachtverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einer der
Vertragsparteien gekündigt, so verlängert es sich jeweils um 2 Jahre bei gleichbleibender
Kündigungsfrist.
Der Verpächter kann das Pachtverhältnis in folgenden Fällen ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen und sofortige Räumung und Herausgabe des Pachtobjektes
verlangen :
a) wenn der Pächter mit der Zahlung eines Pachtzinses länger als 4 Wochen im Verzug ist,
b) wenn über das Vermögen des Pächters das Konkursverfahren oder ein gerichtliches
Vergleichsverfahren eröffnet wird,
c) wenn durch die Betriebsführung der gute Ruf der Gaststätte bzw. des FIT 2000 Tennisund
Fitness-Centers Stahnsdorf erheblich gefährdet wird, der Pächter in grober Weise gegen
öffentlich-rechtliche Pflichten verstößt oder die Gastwirtschaft aus einem Grund, der dem
Pächter anzulasten ist, auf Weisung einer Behörde geschlossen wird,
d) wenn der Pächter wegen einer Straftat , die mit der Führung der Gaststätte in
Zusammenhang steht, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wird,
e) wenn der Pächter grob gegen die Bestimmungen dieses Pachtvertrages verstößt und dieses
Verhalten trotz Abmahnung durch den Verpächter fortsetzt.
Jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Pachtverhältnisses muß durch
eingeschriebenen Brief erfolgen.
§ 3 Pachtzins
Zwischen den Vertragsparteien wird ein gestaffelter Pachtzins für die in § 1 angeführte
Nutzfläche vereinbart.
Der Pachtzins ist jeweils zum 5. des Kalendermonats, erstmals zum 05.09.2013 zu zahlen.
Bei verspäteter Zahlung kann der Verpächter jährlich 15% Verzugszinsen berechnen.
Folgende Staffelung wird vereinbart:
01.01.2015 - 31.12.2015 : 0,00 €
Ab 01.01.2016 : monatlich 185,00 € zzgl. 19% Mwst.
Ab 01.01.2017 : monatlich 435,00 € zzgl. 19% Mwst.
Ab 01.09.2018 : monatlich 685,00 € zzgl. 19% Mwst.
Erweitert sich die Nutzfläche der Gastwirtschaft, z.B. durch Baumaßnahmen, so erhöht sich
nach Inbetriebnahme der Pachtzins entsprechend der Zunahme an Quadratmetern Nutzfläche.
Die Staffelung des Pachtzinses bleibt davon unberührt.
§ 4 Beendigung des Pachtverhältnisses/ Außerordentliche Kündigung
Das Pachtverhältnis endet gemäß § 2 dieses Vertrages.
Der Pächter und der Verpächter haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, das sie zum
31.12.2016 in Anspruch nehmen können. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum
31.12.2016.
§ 5 Betriebskosten
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt monatlich gemäß Anlage 3 dieses Vertrages.
Grundlage der Abrechnung sind die relevanten Rechnungen der Versorger/ Lieferanten, die
an das FIT 2000 gestellt werden. Auf Wunsch kann der Pächter diese einsehen.
§ 6 Instandhaltung
Der Pächter hat die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu säubern
und für die laufende Instandhaltung zu sorgen. Ersatz für abhanden gekommene und
unbrauchbar gewordene Inventarstücke hat der Pächter auf seine Kosten zu beschaffen. Sie
gehen in das Eigentum des Verpächters über.
Die Kosten für die Instandhaltung und Schönheitsreparaturen sämtlicher verpachteter Räume
sowie des Inventars trägt der Pächter. Schäden am und im Gebäude (Mauerwerk,
Fensterrahmen, Wände, Decken), die nicht durch unsachgemäße Behandlung durch den
Pächter verursacht worden sind, sind auf Kosten des Verpächters zu beheben.
Abänderungen irgendwelcher Art bedürfen der Zustimmung des Verpächters, dies gilt
insbesondere für bauliche Veränderungen.
Werterhöhende Maßnahmen sind dem Pächter nur dann bei Pachtende zu vergüten, wenn das
gesondert schriftlich vereinbart wurde. Die Werterhöhung errechnet sich nach dem Zustand
und Werterhöhung bei Pachtende und nicht nach den getätigten Investitionen.
§ 7 Eintritt des Pächters in bestehende Verträge
Zwischen der Freiberger Brauhaus GmbH, Am Fürstenwald, 09599 Freiberg und dem
Verpächter besteht ein Leistungs- und Bezugsvertrag seit dem 20.07.2012. Für die Dauer des
Pachtverhältnisses tritt der Pächter in alle Verpflichtungen, die sich aus § 3 dieses Vertrages
ergeben, ein. Der Vertrag liegt dem Pächter vor. Die Zustimmung seitens der Freiberger
Brauhaus GmbH liegt vor.
§ 8 Unterverpachtung
Eine Unterverpachtung ist nicht gestattet.
§ 9 Sonstige Pflichten des Pächters
Die Gastwirtschaft wird als Nichtraucher-Speiserestaurant mit warmer und kalter Küche
geführt.
Das Betreiben von Spielautomaten ist nicht gestattet.
Die Abrechnung der Betriebskosten wird in Anlage 3 dieses Vertrages geregelt.
Öffnungszeiten:
Der tägliche Beginn des Geschäftsbetriebes sollte nicht nach 12.00 Uhr liegen.
Die Schließzeit sollte nicht vor Geschäftsschluss des FIT 2000 liegen.
Der Pächter erhält eine Schließvollmacht für das Gebäude des FIT 2000 Tennis- und Fitness-
Centers. Die Belehrung bzw. Einweisung zu seinen diesbezüglichen Pflichten, die in
Anlage 4 dieses Vertrages festgehalten sind, werden hiermit akzeptiert.
Ohne Zustimmung des Verpächters darf der Pächter während der Öffnungszeiten des
FIT 2000 Tennis- und Fitness-Centers keine geschlossenen Veranstaltungen in der Gaststätte
durchführen.
Der Pächter ist verpflichtet, Veranstaltungen des Verpächters gastronomisch zu versorgen, die
mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin durch den Verpächter angemeldet
werden. Wird diese Frist unterschritten, besteht diese Verpflichtung nicht.
§ 10 Kaution
Zu Sicherstellung der Ansprüche des Verpächters aus dem Pachtverhältnis hat der Pächter bis
zum 01.01.2015 eine Kaution in Höhe von 1.500,00 € zu zahlen.
§ 11 Haftungsausschluss
Der Pächter hat die Gastwirtschaft besichtigt und. Er erklärt hiermit, daß sich der Betrieb und
die Räume in ordnungsgemäßem Zustand befinden und irgendwelche Mängel nicht bestehen.
§ 12 Geschäftsbücher
Der Verpächter übergibt dem Pächter bei Pachtbeginn die zur Weiterführung der
Gastwirtschaft erforderlichen Aufzeichnungen.
§ 13 Besichtigung durch den Verpächter
Der Verpächter oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist berechtigt, sich nach
Abstimmung mit dem Pächter jederzeit vom Zustand des Pachtobjektes sowie des Inventars
zu überzeugen.
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter das Pachtobjekt nebst Inventar
unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand herauszugeben.
Einrichtungen, die der Pächter in den Pachträumen angebracht hat, muß er bei
Pachtbeendigung unter Wiederherstellung des früheren Zustandes entfernen.
Der Verpächter hat bei Pachtende binnen eines Monats die Kaution an den Pächter
auszuzahlen, soweit er nicht bis dahin Ansprüche gegen den Pächter geltend gemacht hat.
§ 14 Schließvollmacht/Schlüsselübergabe
Der Pächter erhält 2 Sätze Schlüssel mit je einem Schlüssel
1. für die Haupteingangstür
2. für die Restauranteingangstür
3. für die Einbruchmeldeanlage
4. für die Durchgangstür zum Vorratsraum bzw. zu Umkleideräumen, Sauna, Solarium,
Tennishalle und Treppenhaus.
5. für die Bedienung der Rolljalousie am Counter
Der Pächter bestätigt mit seiner Unterschrift die Einweisung in die notwendigen Vorgänge für
die Scharf-/Unscharfschaltung der Alarmanlage sowie den Empfang der o.g. Schlüssel.
Ohne Zustimmung des Verpächters dürfen keine weiteren Schlüsselduplikate angefertigt
werden. Für Schäden durch Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Pächter.
Er ist hiermit bevollmächtigt, die genannten Schlüssel zur Durchführung seiner
Geschäftstätigkeit gemäß dem Pachtvertrag zu verwenden.
§ 15 Nebenabreden
Neben den vorstehend getroffenen Vereinbarungen bestehen keine mündlichen
Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Stahnsdorf,
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Th. Bliese/ B. Schwiemann
Anlage 1 zum Pachtvertrag
Verpachtete Räumlichkeiten
1. Vorratsraum Küche mit Kühlzelle
2. WC Küche
3. Küche
4. Restaurant (73,5 qm)
5. Terrasse
6. Vorratsraum
7. WC Damen 50%
8. WC Herren 50%
Anlage 2 zum Pachtvertrag
Wirtschaftsinventar und dekorative Ausstattung
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