Gerät der Zahlungspflichtige bzw. geraten die Zahlungspflichtigen mit der Schulgeldzahlung mehr als 2 Monate in Verzug, so wird der gesamte Betrag sofort fällig.Die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen der Eltern/Erziehungsberechtigten/des Auszubildenden während der Vertragszeit werden nicht dadurch berührt, dass der Auszubildende den Schulbesuch nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht und/oder der praktischen Ausbildung fernbleibt,insbesondere ändert dies nichts an den Zahlungsverpflichtungen bis zum Ablauf des Vertrages.
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