Über eine Erkrankung ist die Schule sofort nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuunterrichten, wobei eine Mitteilung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeitverlangt wird. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger andauern, als die ärztliche Bescheinigungdies ausweist, ist der Schüler verpflichtet, eine erneute Bescheinigung über dieArbeitsunfähigkeit vorzulegen.Die Schule haftet nicht für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, die nicht bei derSchulleitung hinterlegt worden sind.
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