Shehr geehrter Herr Le , die Botschaft bedauert , Ihnen mitteilen zu mussen ,dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prufung auf der Grundlage des deutschen Auslanderrechts nicht entsprochen werden kann . Der Entscheidung liegen folgende Uberlegungen zugrunde : die Referenzperson ist nicht in der
lage , den
lebensunterhalt