Am 06.03.2002 verhängte das Amtsgericht Dessau gegen den Verurteilten versuchter gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten.Die im Urteil festgestellte Tat hatte der Verurteulte am 26.09.2000 in der JVA Dessau an zwei dort tätigen Justizvollzugsbeamten begangen.
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